JoyFactory Kinderkripe Dübendorf
Diese AGB sind Bestandteil des Betreuungsvertrags. Die Kita JoyFactory ist eine Kindertagesstätte, die das Angebot der Kinderbetreuung für Kinder von 3 Monaten bis zum Schulalter anbietet und unter der Aufsicht der Krippenaufsicht Dübendorf steht. Unsere Dienstleistung beinhaltet Betreuung, Förderung, Pflege und Bildung der Kinder.
Öffnungszeiten
Die Kita JoyFactory ist von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet.
Wir haben lediglich an den gesetzlichen Feiertagen und in der Woche zwischen Weinachten und Neujahr geschlossen.
Betreuungszeiten
Die tägliche Anwesenheit richtet sich nach der vereinbarten Betreuungszeit. (Mindestanwesenheit 1 ganzer Tag oder 2 halbe Tage) Sie gibt den vereinbarten Zeitraum an, in welchem unser Personal sich der Erziehung, Förderung, Pflege und Bildung der Kinder annimmt.
Die pädagogischen Blockzeiten sind täglich von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr. In dieser Zeit ist die Anwesenheit der Kinder erwünscht. Sie können zwischen verschiedenen Betreuungszeiten wählen:
Ganztags / Vormittag mit Mittagessen / Nachmittag mit Mittagessen / Vormittag ohne Mittagessen / Nachmittag ohne Mittagessen. Die vertraglich vereinbarten Tage sind verbindlich.
Werden die vereinbarten Betreuungszeiten überzogen oder ein zusätzlicher Betreuungstag (Zusatztag) verlangt, wird diese Zeit als „Zusatzstunden“ verrechnet und Ihnen im Folgemonat in Rechnung gestellt.
Änderungen der Betreuungszeiten sind grundsätzlich möglich, falls wir freie Kapazitäten haben. Diese müssen uns mindestens zwei Wochen im Voraus bekannt gegeben werden und in schriftlicher Form vorliegen.
Der neue Betreuungstarif wird ab dem ersten Tag der geänderten Zeiten entsprechend angepasst.
Bring- und Abholzeiten
Die Kinder sollen bis spätestens 9.00 Uhr gebracht werden. Je nach Betreuungszeit können die Kinder ab 11.30 Uhr oder 16.30 Uhr unter Beachtung unserer Blockzeiten abgeholt werden.
Telefonzeiten
Unsere Telefone mit der Nummer 044 599 66 94 sind ganztägig besetzt. Hier sind Sie direkt mit der Krippenleitung oder ihrer Stellvertreterin verbunden, so dass Sie sich mit einer kompetenten Ansprechpartnerin unterhalten können.
Ernährung
Wir bieten den Kindern altersentsprechende, vollwertige Verpflegung an. Die Kosten für das Frühstück, das Znüni, das Zmittag und den Zvieri ist in den jeweiligen Betreuungstarifen inbegriffen. In unserer Filiale in Dübendorf, haben wir eine Köchin angestellt, welche das Menü kindsgerecht zubereitet.
Krankheiten
Grundsätzlich betreuen wir nur gesunde Kinder in unserer Kita.
Aufgrund einer auftretenden Erkrankung ist die Krippenleitung befugt, das Kind während der Betreuungszeit abholen zu lassen. Die Eltern werden telefonisch gebeten das Kind so schnell es geht abzuholen. Wenn sich bereits am Morgen eine Erkrankung feststellen lässt, kann dies auch schon morgens wieder nach Hause geschickt werden. Als krank gilt ein Kind, wenn es über 38 C Temperatur oder eine Entzündung hat.
Bevor das Kind wieder in die Kita kommen darf, muss es mindestens einen fieberfreien Tag zu Hause bleiben. Ansteckende Krankheiten, alle Kinderkrankheiten, Kopfläuse sowie Bindehautentzündung müssen der Kitaleitung unverzüglich mitgeteilt werden. Erst wenn Sie eine Bestätigung des behandelnden Kinderarztes haben, kann das Kind wieder von uns betreut werden. Bei akuten Notfällen ist das Betreuungspersonal, nach telefonischer Rücksprache mit den Eltern, befugt den Krippenarzt oder den Rettungsdienst anzufordern.
Zusammenarbeit mit dem Personal
Um eine wirkungsvolle Erziehungs- und Bildungsarbeit zu gewährleisten, streben wir eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern an. Daher sollen die Eltern sowohl die Tür- und Angelgespräche als auch das jährliche Entwicklungsgespräch nutzen. Der regelmäßige Besuch unserer Elternabende ist anzuraten. Zusätzliche Gesprächstermine können mit der jeweiligen Gruppe vereinbart werden.
An- und Abmeldung
Eine Anmeldung ist ganzjährig möglich. Hierzu ist eine schriftliche Anmeldung (komplett ausgefüllter Anmeldebogen) von den Erziehungsberechtigten entweder persönlich oder per Post in unserer Krippe einzureichen.
Sie sind verpflichtet Auskünfte über das Kind und die Eltern zu geben und unser Formular wahrheitsgemäß auszufüllen.
Alle Angaben werden datenschutzrechtlich behandelt und sind die Grundlage für notwendige Informationen an Behörden (z.B. Subventionen).
Betreuungskosten
Der Träger der Kita berechnet die Kosten entsprechend der gebuchten Betreuungszeit (Tariftabelle) und stellt Ihnen eine Rechnung zu (Lastschriftverfahren ist möglich). Zwölf (12) Mal jährlich, jeweils zu Beginn des Monats, müssen die Betreuungskosten für den entsprechenden Monat überwiesen werden.
Die Eltern haften für die Betreuungskosten solidarisch. Die Betreuungskosten sind auch im Krankheitsfall, bei Ferienabwesenheit und sonstigen Abwesenheiten geschuldet.
Falls Betreuungskosten bis Anfangs des zu bezahlenden Monates nicht bei uns verbucht werden, hat die JoyFactory das Recht, das Kind nicht länger zu betreuen. Die Eltern erhalten dann noch eine Woche Frist, bis das Kind nicht mehr angenommen wird.
Kleinstkinder <18 Monate
Tagessatz ab 145.- CHF
Tage | 12 Stunden flexibel ganztags | vormittags / nachmittags mit Mittagessen | vormittags / nachmittags ohne Mittagessen |
1x Woche | 609 | 518 | 305 |
2x Woche | 1218 | 1036 | 610 |
3x Woche | 1827 | 1554 | 913 |
4x Woche | 2436 | 2072 | 1218 |
5x Woche | 3045 | 2590 | 1522 |
Kleinkinder 19 – 47 Monate
Tagessatz ab 120.- CHF
Tage | 12 Stunden flexibel ganztags | vormittags / nachmittags mit Mittagessen | vormittags / nachmittags ohne Mittagessen |
1x Woche | 504 | 428 | 252 |
2x Woche | 1008 | 857 | 504 |
3x Woche | 1512 | 1285 | 756 |
4x Woche | 2016 | 1714 | 1008 |
5x Woche | 2520 | 2142 | 1260 |
Einmalige administrative Eintrittsgebühr CHF 50.00.
Bei Unterzeichnung des Betreuungsvertrags, wird Ihnen ein Depot in Rechnung gestellt. Diese Gebühr dient Ihnen als Platzzusicherung. Die Höhe des Depots beträgt eine Monatspauschale. Das Depot wird bei ordentlichem Austritt des Kindes zurückerstattet, verfällt aber bei einem vorzeitigen unbegründeten Austritt oder bei Nichtzahlung eines Monatsbeitrages. Das Depot wird nicht verzinst. Wir bitten Sie, die Gebühr innert 1 Woche auf unser Firmenkonto zu überweisen. Sollten sich die Eltern nach Eingang des Betreuungsvertrages anders entscheiden, fällt das Depot an die „JoyFactory“.
Für einen Teil unserer Kita-Plätze subventioniert die Stadt Dübendorf die Betreuungskosten der Eltern. Beim Aufnahmegespräch wird geklärt, ob die Eltern einen subventionierten Platz in Anspruch nehmen können oder ob sie den kostendeckenden Ansatz von CHF 120.-/145.- pro Tag und Kind bezahlen. Der Tarif für die subventionierten Krippenplätze ist einkommensabhängig und wird durch das Sozialdepartement der Stadt Dübendorf bestimmt.
Wenn Sie einen subventionierten Platz beantragen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Bestellen Sie bei der Krippe einen Subventionsantrag oder laden Sie diesen direkt auf der Homepage der Stadt Dübendorf inkl. Elternbeitragsreglement herunter.
- Senden Sie der Krippe das vollständig ausgefüllte Subventionsantragsformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen.
- Die Kinderkrippe prüft Ihre Unterlagen und reicht die vollständigen Unterlagen der Stadt Dübendorf, Abteilung Soziales, mit einem Finanzierungsantrag ein.
- Die Krippe erhält von der Stadt Dübendorf, Abteilung Soziales, eine Elternbeitragsberechnung. Diese ist Bestandteil des Betreuungsvertrages zwischen Eltern und Krippe.
- Die Krippe stellt die Rechnung für die Betreuung monatlich direkt an die Eltern sowie auch an die Stadt Dübendorf, Abteilung Soziales, für die Subventionierung.
Es gibt auch ein Geschwister-Rabatt von 10%.
Die Kosten für die Eingewöhnungszeit erhalten Sie nach dem Eintritt des Kindes. Die Bezahlung wird eine Woche nach der Eingewöhnungszeit fällig. Pro Stunde wird ein Betrag von Fr. 25.00 berechnet.
Zusatzstunden verrechnen wir Ihnen zu einem Stundensatz von 20.- CHF. Die Eltern zahlen die Zusatzstunden vor Ort, am gleichen Tag.
Kündigung
Eine Kündigung des Platzes durch die Eltern ist in schriftlicher Form mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende möglich.
Eine Kündigung des Platzes durch den Träger erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Monatsende, wenn:
- das Kind länger als einen Monat unentschuldigt der Krippe fern geblieben ist
- die Eltern die Betreuungsgebühren nicht fristgemäß bezahlen
- aus pädagogischen Gründen, z.B. falls ein Kind trotz intensiver Bemühungen nicht in unsere Kita zu integrieren ist oder durch sein Verhalten eine Gefahr für sich selbst oder andere Kinder darstellt
- es von Seiten der Eltern trotz mehrmaliger Aufforderung zu keiner partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Krippenpersonal kommt
Versicherungsschutz
Das Kind ist während der Betreuungszeit über die Unfallversicherung seiner Eltern für versichert.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der Kita JoyFactory Dübendorf beginnt nach der ordentlichen Übergabe der Eltern an das aufsichtspflichtige Erzieherin und endet mit der Abholung durch eine berechtigte Person. Sollte das Kind nicht von den Eltern abgeholt werden, muss eine vorherige Information (mündlich oder schriftlich) an das Personal gegeben werden. Wir behalten uns vor den Ausweis zu kontrollieren.
Haftung
Die Kita haftet nicht für Garderobe und privat mitgebrachte Dinge. Unser Rat ist, zweckmäßige Kleidung anzulegen und keine persönlichen Dinge (z.B. Spielsachen) mitzubringen. Das gilt auch für
Schnuller, Fläschchen, s’Nuscheli, die die Kinder während der Aufenthalts als „Tröster“ mitbringen dürfen. Für Schmuck übernehmen wir keine Haftung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Betreuungsvertrag
Mit dem Betreuungsvertrag, erhalten Sie von uns unsere AGB. Diese sind unterschrieben und gemeinsam mit dem Betreuungsvertrag bei unserer Leitung abzugeben. Sie werden in die Kindermappe abgelegt.
Hiermit erkennen wir / erkenne ich die AGB des Betreuungsvertrags der Kita JoyFactory als gültig an.